Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schiregion Hochoetz
Bitte haben Sie Verständnis, dass Ermäßigungen bei Kindern, Jugendlichen und Senioren nur mit gültigem Lichtbildausweis (Geburtsdatum) möglich sind. Invalide erhalten ab 60 % Behinderung (mit Ausweis!) für den Skipass der Skiregion Hochoetz eine Ermäßigung.
Schitickets werden ausschließlich auf KeyCards ausgegeben (ausgenommen Berg- & Talfahrt). Die Pfandgebühr für die KeyCards beträgt EUR 2,00. Diese wird bei der unbeschädigten Rückgabe an den Liftkassen und der Schirmbar bei der Talstation der Acherkogelbahn, rückvergütet.
Schipässe können bereits am Vortag (ab 15.00 Uhr) gekauft werden (ausgenommen Staffelkarten und Berg-& Talfahrt-Tickets!).
Erst beraten lassen und dann kaufen!
Schipässe und Tageskarten können nicht nachträglich umgetauscht oder an andere Personen übertragen werden, jeglichem Missbrauch folgt der Entzug der Karte. Eine Änderung der Gültigkeitsdauer bzw. Verlängerung ist nicht möglich. Bei Verlust des Schipasses erfolgt kein Ersatz.
Der Pistenbenützer fährt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr!
Nur bei einem Schiunfall erfolgt die Rückerstattung der noch verbleibenden Tage, sobald vom Arzt ein Attest vorgelegt wird. Wichtig ist, dass der Schipass so schnell als möglich an den Kassen hinterlegt wird, es gilt das Hinterlegungsdatum! Das ärztliche Attest kann auch am nächsten Tag vorgelegt werden. Staffel- & Tagesskipässe werden nicht rückerstattet.
Pistenrettung:
Die Bergung erfolgt bis zur jeweiligen Talstation der Acherkogelbahn- bzw. Ochsengartenbahn. Für die Pistenrettung/Bergung werden Euro 85,00 verrechnet!
Bei Schlechtwetter, frühzeitiger Abreise, Krankheit, Betriebsunterbrechung einzelner Anlagen, Elementarereignissen erfolgt keine Rückvergütung.
Die Betriebseinstellung einzelner Anlagen während oder am Ende der Saison auf Grund der Schneelage bzw. die Einstellung des Schibusverkehrs am Ende der Saison bleibt vorbehalten.
Bezahlung der Schitickets mit Bargeld (EUR), Bankomatkarte (MAESTRO) und Kreditkarten (Visa, Mastercard).
Der vereinbarte Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Bezirksgericht Silz. Auf Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
Hinweis zur Verantwortlichkeit in den Tarifverbünden (Hochoetz-Kühtai, Superskipass):
Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karten berechtigen, werden von rechtlich selbständigen Unternehmen erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.
Irrtum-, Satz-, Druckfehler, Preisänderungen und Änderung der Betriebszeiten vorbehalten.


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